Philipp Schön Rechtsanwalt Herobild
Dr. Philipp Schön Rechtsanwalt Portrait

Über Mich

Geboren 1981, arbeite ich seit 2009 als Rechtsanwalt. Nach Tätigkeiten in internationalen Großkanzleien sowie einer transaktionsorientierten mittelständischen Kanzlei war ich seit 2015 als Partner in einer bundesweiten mittelständischen Kanzlei im Gesellschafts- und Immobilienrecht tätig.

2023 habe ich mich dazu entschlossen, meine eigene Kanzlei zu gründen, wobei ich in enger Kooperation mit zwei Steuerrechtlern arbeite. So kann ich meinen Mandanten eine immobilien- und gesellschaftsrechtliche Beratung mitsamt aller steuerrechtlichen Bezüge anbieten.

Nach Studien- und Arbeitsaufenthalten in Spanien, England und Venezuela arbeite ich häufig grenzüberschreitend. Dabei berate ich sowohl ausländische Mandanten in Deutschland als auch deutsche Mandanten im Ausland. Ich arbeite auch auf Englisch und Spanisch.

Expertise

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berate ich umfassend im Gesellschaftsrecht.

Daneben bin ich in ausgesuchten Bereichen des Immobilienrechts, insbesondere im Gewerbemietrecht sowie bei Grundstückstransaktionen (asset deal/share deal; sale & lease back) tätig.

Meine Mandanten sind Einzelpersonen, kleine, mittlere sowie Großunternehmen aus dem In- und Ausland.

Besondere Branchenkenntnisse habe ich in folgenden Wirtschaftszweigen:

  • Gewerbemietverträge / Asset Management
  • Ingenieur- / Handwerksbetriebe
  • Projektentwicklung
  • IT
  • Hotellerie
  • Beratungsunternehmen
  • Handel (Internationaler Warenhandel und Einzelhandel)
  • Arztpraxen und Apotheken

Selbstverständnis

Ich verstehe mich primär als anwaltlicher Berater und Verhandler und unterstütze meine Mandanten im Tagesgeschäft sowie bei Strukturmaßnahmen und Transaktionen.

Ich möchte meinen Mandanten die Zusammenarbeit mit mir möglichst einfach machen. Daher lege ich besonderen Wert auf eine klare Kommunikation sowie das Herausarbeiten von konkreten Handlungsoptionen.

Über die Jahre habe ich unzählige Prozesse geführt. Daher rate ich nicht vorschnell zu langwierigen und schwer kalkulierbaren Gerichtsverfahren. Lässt sich im Einzelfall und nach Ausschöpfen aller Einigungspotentiale ein Prozess nicht vermeiden, vertrete ich meine Mandanten sorgfältig und entschlossen in den Rechtsgebieten, in denen ich erhebliche Prozesserfahrung habe (insbesondere im gewerblichen Mietrecht).

Erkenne ich, dass ein Mandat vielleicht für mich, nicht aber für meinen Mandanten wirtschaftlich sinnvoll ist, weise ich frühzeitig darauf hin. Eine langjährige und vertrauensvolle Mandatsbeziehung ist mir wichtiger als ein kurzfristiger Akquise Erfolg.

Auf dieser Grundlage übe ich meine freiberufliche Tätigkeit jeden Tag mit viel Freude aus.

Aus meiner Praxis

Anspruchsvolle Mandanten erkennen meine Beratungskompetenz an und beauftragen mich in komplexen Angelegenheiten:

Immobilienrecht

  • Beratung mehrerer ausländischen Botschaften, unter anderem bei einer Grundstückstransaktion sowie der Verhandlung eines Mietvertrags betreffend die Botschaftsräume
  • Beratung mehrerer Hotelbetreiber bei der Verhandlung von Miet-, Pacht-, und Hotelmanagementverträgen
  • Beratung eines Projektentwicklers bei Einzelhandelsmietverträgen mit bedeutenden deutschen und ausländischen Einzelhandelsketten
  • Beratung einer privaten Stiftung bei der Vermietung großer Logistikflächen
  • Beratung eines Family Office bei dem Erwerb eines Geschäftshauses sowie laufend bei gewerbemietrechtlichen Fragen

Gesellschaftsrecht / M&A

  • Vielfache Vertretung des Verkäufers/Käufers bei Unternehmensverkäufen bis zu einer Größenordnung von 20 Mio Euro
  • Beratung diverser Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen, darunter auch Tochtergesellschaften eines weltweit tätigen petrochemischen Unternehmens
  • Beratung diverser operativer und vermögensverwaltender Familiengesellschaften bei Strukturmaßnahmen und immobilienrechtlichen Fragestellungen in Größenordnungen von bis zu 150 Mio Euro
  • Beratung diverser Investoren/Business Angel bei deren Investments (Eigen- und Fremdkapital)
  • Beratung bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen

Private Clients

  • Beratung von Unternehmern und Führungskräften in immobilienrechtlichen Fragen (Erwerb, Veräußerung, Asset Protection)
  • Gesellschafts- und Immobilienrechtliche Nachfolgeberatung
  • Beratung zu Familiengesellschaften (Familienpool)
  • Beratung diverser Führungskräfte, auch aus dem M-DAX, bei Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen sowie Managementbeteiligungen
  • Zivilrechtliche Beratung von ausländischen Führungskräften (Expats)

Steuerrecht

Meine Spezialisierung führt laufend zu steuerlichen Fragen. Hier biete ich meinen Mandanten durch eine Kooperation mit zwei erfahrenen Steuerexperten, Rechtsanwalt Robert Biebl, Fachanwalt für Steuerrecht sowie Steuerberater Christian Schmidt, eine nahtlose Betreuung an. Dies umfasst sowohl die laufende als auch die strategische Steuerberatung, insbesondere auch zu grenzüberschreitenden Sachverhalten. [Mandatsverhältnisse werden jeweils zwischen dem Mandanten und einem der beiden Steuerspezialisten begründet.]

Netzwerk

Es ist wichtig, seine Grenzen zu kennen. Im Fall von Anfragen, bei denen ich nicht über die notwendige Fachkenntnis verfüge, kommuniziere ich dies offen gegenüber meinen Mandanten und verweise an bewährte Kollegen. Über die Jahre habe ich nicht nur in Berlin, sondern auch bundesweit ein verlässliches Netzwerk an Anwaltskollegen aufgebaut. Dies gilt insbesondere für folgende Bereiche:

  • Öffentliches Baurecht
  • Insolvenzrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • IP und Wettbewerbsrecht
  • Wohnraummietrecht und WEG-Recht
  • IT-Recht
  • Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten
  • Strafrecht

Daneben habe ich langjährige Arbeitsbeziehungen zu Notaren, Maklern, Corporate Finance Spezialisten sowie Gutachtern. Im Ausland verfüge ich insbesondere in England, den Niederlanden, Spanien sowie Lateinamerika über ein gewachsenes Kanzleinetzwerk.

Vergütung

Kostentransparenz ist mir sehr wichtig. Ich beginne daher kein Mandat ohne eine klare Gebührenvereinbarung.

Häufig ist eine zeitbasierte Vergütung für Anwalt und Mandant sinnvoll. Der Stundensatz bei einer zeitbasierten Vergütung richtet sich nach Komplexität und Volumen des Auftrags. Mein Einstiegsstundensatz liegt bei EUR 300 netto. Dabei rechne ich monatlich und in Einheiten von 6 Minuten ab und stelle meinen Mandanten eine Einzelaufstellung meiner Tätigkeiten zur Verfügung.

Neben der rein zeitbasierten Abrechnung praktiziere ich seit vielen Jahren alternative Vergütungsmodelle, insbesondere:

  • Aufwandsschätzungen
  • Gebührenobergrenzen
  • Wertbasierte Vergütung (value based billing)
  • Festpreisangebote